Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Kund*innen in FbW-geförderten Weiterbildungen/Coachings mit AVGSfür selbstzahlende Kund*innen, Firmen und Organisationen

für Kund*innen in FbW-geförderten Weiterbildungen/Coachings mit AVGS

1. Anmeldeverfahren

  • Die CQ Beratung+Bildung GmbH (nachfolgend CQ) verpflichtet sich, Kund*innen im Vorfeld des Vertragsabschlusses umfassend zum Weiterbildungs-/Coaching-Angebot (nachfolgend Dienstleistung) zu beraten.
  • Der Vertrag wird mit schriftlicher Zustimmung des Kostenträgers sowie der Förderzusage wirksam. Er wird in drei Exemplaren ausgefertigt. Ein Exemplar ist durch den/die Kund*in dem Kostenträger vorzulegen, ein weiteres an CQ unterschrieben zurückzugeben und das Dritte verbleibt bei dem/der Kund*in.

2. Durchführung

  • CQ verpflichtet sich, die Dienstleistung so durchzuführen, dass Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Erreichen des Bildungsziels vermittelt werden. Dies setzt die durchgehende Teilnahme des/derKund*in an der Dienstleistung voraus. Vorgesehene Arbeitsmittel, Materialien und Dokumentationen stellt CQ den Kund*innen kostenfrei zur Verfügung.
  • Die Dienstleistung erfolgt im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs. Die inhaltliche und methodische Gestaltung der Dienstleistung richtet sich nach dem AZAV-zertifizierten Konzept und dem individuellen Kund*innen-Bedarf. CQ behält sich vor, zusätzliche Inhalte aufzunehmen bzw. zu streichen oder die Dienstleistung mit einer anderen zu kombinieren. Schwerpunkte und Ziele der Dienstleistung werden jedoch nicht geändert.
  • Zeitraum, Termine und Regelungen für unterrichtsfreie Tage sind im Dienstleistungsvertrag festgelegt. Der Vertrag umfasst die Dienstleistung und die betriebliche Projektphase bzw. das Praktikum, sofern sie in die Dienstleistung integriert sind. Festgelegte Urlaubs- und Schließzeiten gelten für alle Kund*innen. Eine individuelle Gewährung von Urlaub ist nicht möglich.
  • Mit Ausnahme betrieblicher Projektphasen/Praktika findet die Dienstleistung online bzw. in den Räumen von CQ statt. Aus betriebs- oder weiterbildungsorganisatorischen Gründen behält sich CQ vor, Teile der Dienstleistung oder die Dienstleistung insgesamt an einen anderen Ort zu verlegen durchzuführen.
  • CQ behält sich vor, die Dienstleistung wegen geringer Kund*innen-Zahl oder anderer wichtiger Gründe zu verschieben oder zu stornieren, ohne dass Kund*innen gegenüber der CQ Ansprüche geltend machen können.
  • Nach Abschluss von Dienstleistungen und ggf. erfolgter Prüfung erhält der/die Kund*in ein Zertifikat der CQ. Bei vorzeitiger Beendigung oder hohen Fehlzeiten wird eine individuelle Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
  • Im Rahmen des kundenorientierten Qualitätsmanagements ist CQ für Hinweise, Ideen und Vorschläge der Kund*innen aufgeschlossen. Die jeweiligen Ansprechpartner*innen stellen sich zu Beginn der Dienstleistung vor. Zur Ermittlung der Kundenzufriedenheit und Erhöhung der Effektivität führt CQ Kund*innen-Befragungen und Hospitationen durch. 

3. Rücktritt/Kündigung

  • Die Kund*innen sind berechtigt, vor Maßnahmebeginn vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass ihnen dadurch Kosten entstehen. Dies gilt auch, wenn die Förderung durch den Kostenträger nicht ausgereicht wird.
  • Die Kund*innen sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund, insbesondere bei Arbeitsaufnahme, zu kündigen. Eine Kündigung ist durch den/die Kund*in vorab mit dem Kostenträger abzustimmen. CQ ist die Kündigung schriftlich unter Angabe der Gründe zu erklären.
  • CQ ist befugt, den Dienstleistungsvertrag außerordentlich – ohne Einhaltung einer Frist – zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn der/die Kund*in gegen seine/ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag in grober Weise verstößt. Als grobe Verstöße gelten unter anderem: häufiges unbegründetes Fehlen, Verspätungen oder disziplinarisches Fehlverhalten. Die Kündigung durch CQ bedarf der Schriftform.

4. Rechte und Pflichten der Kund*innen

  • Die Kund*innen setzen ihre volle Arbeitskraft zur Erlangung der angestrebten Qualifikation ein und nehmen an allen Veranstaltungen, Lernerfolgskontrollen, betrieblichen Projektphasen bzw. an Praktika und sonstigen integrierten Maßnahmen planmäßig und aktiv teil.
  • Es besteht Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheit der Kund*innen wird dokumentiert, damit die Teilnahme durch den Kostenträger finanziert wird. CQ behält sich vor, unentschuldigtes Fehlen anzumahnen und den Kostenträger darüber in Kenntnis zu setzen
  • Im Krankheitsfall informiert der/die Kund*in CQ unverzüglich. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist innerhalb von drei Werktagen an den Kostenträger und darüber hinaus in Kopie an CQ zu übermitteln. Unfälle, auch Wegeunfälle, sind umgehend im CQ-Sekretariat unter Tel. 030-421539-0 zu melden.
  • Stundenweise bzw. ganztägige Abwesenheiten sind CQ umgehend und unaufgefordert mitzuteilen. Sie sind schriftlich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu begründen. Freistellungen müssen mit der Projekt-/Geschäftsleitung abgestimmt und spätestens drei Werktage im Voraus schriftlich beantragt werden.
  • Die Kund*innen verpflichten sich, über alle internen Daten sowie Geschäftsvorgänge während sowie nach Inanspruchnahme der Dienstleistung Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
  • Die Haus- und PC-Ordnung der CQ sowie die Unfallverhütungsvorschriften sind zu befolgen, sofern die Leistungserbringung bei CQ erfolgt. Dies bezieht sich sowohl auf die Unterrichts-/ Coachingzeiten als auch auf Zeiten, in denen sich die Kund*innen aus sonstigen Gründen in den Räumen von CQ aufhalten.
  • Technische Geräte und die EDV-Anlagen der CQ sind nur nach Anweisung des Personals und sorgsam zu bedienen. Die Software ist nicht zu kopieren, aus den Räumen von CQ zu entfernen und/oder für kommerzielle oder private Zwecke zu nutzen. Leihweise überlassene Unterlagen, Arbeitsmittel, Bücher und Datenträger sind pfleglich zu behandeln und nach der Benutzung unaufgefordert zurückzugeben. Nicht zurückgegebene oder beschädigte Leihgaben stellt CQ dem/der Kund*in in Rechnung.

5. Kund*innen-Daten/Datenschutz

  • Die Kund*innen verpflichten sich, CQ erforderliche Daten zu Beginn der Dienstleistung zu übermitteln. Sofern Nachweise einer Qualifikation bzw. einer Berufserfahrung zu erbringen sind, übermittelt der/die Kund*in CQ einen tabellarischen Lebenslauf und Zeugniskopien.
  • Der Umgang mit den persönlichen Daten unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-DSGVO. Persönliche Daten werden nur auf Anfrage bzw. mit der Abrechnung an den Kostenträger weitergeleitet. Kund*innen-Profile werden nach Zustimmung durch den/die Kund*in an potentielle Firmen für Projekt-/Praktikumsphasen bzw. an potentielle Arbeitgeber übermittelt. 
  • Für Online-Veranstaltungen nutzt CQ Lernmanagement- und Videokonferenzsysteme, webgestützte Kollaborationsplattformen sowie bei Bedarf die Fernzugriffsplattform „AnyDesk“ der AnyDesk Software GmbH. Mit Vertragsunterzeichnung stimmen die Kund*innen den Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Plattformanbieters zu. Für eine notwendige Registrierung ist die Angabe eines Namens/Pseudonyms und einer E-Mail-Adresse erforderlich. Die Registrierungsdaten werden nur für die Durchführung der Veranstaltung genutzt. Einer Aufzeichnung der Veranstaltung durch CQ wird zugestimmt. Aufzeichnungen stehen ausschließlich Teilnehmenden der Veranstaltung zur Verfügung. Das Aufzeichnen, Speichern, Vervielfältigen und Veröffentlichen von Audio- und Videosequenzen aus Online-Veranstaltungen ist Kund*innen nicht gestattet.

6. Schutz- und Urheberrechte

  • CQ behält sich die Urheberrechte an den von ihr oder von ihrem Personal erstellten Unterlagen ausdrücklich vor. Die Unterlagen oder Teile davon dürfen ohne schriftliche Einwilligung von CQ nicht vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

7. Haftungsbeschränkung

  • Die CQ haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihres Personals beruhen. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  • Eine Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände (einschließlich Garderobe) wird von CQ nicht übernommen.
  • Die Kund*innen sind verantwortlich für das gesamte ihnen zur Verfügung gestellte Equipment. Sie haften für die von ihnen verursachten oder zu verantwortenden fahrlässigen Beschädigungen an Einrichtungen oder Geräten der CQ. Gleiches gilt für sie begleitende Personen. Beschädigte oder nicht voll funktionsfähige Geräte sind CQ unverzüglich zu melden.

8. Versicherung

  • Während der Dienstleistung bei CQ bzw. einer betrieblichen Projektphase und auf dem direkten Weg von und zu dieser ist der/die Kund*in gegen Unfälle im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung über die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) versichert, soweit diese zuständig ist.

9. Schlussbestimmungen

  • Soweit einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sind oder werden, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Unwirksame Regelungen sind durch sinngemäße wirksame zu ersetzen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Gerichtsstand ist Berlin.

für selbstzahlende Kund*innen, Firmen und Organisationen

1. Anmeldeverfahren/Beauftragung

  • Die CQ Beratung+Bildung GmbH (nachfolgend CQ) verpflichtet sich, Kund*innen im Vorfeld des Vertragsabschlusses umfassend zum Dienstleistungsangebot zu beraten.
  • Der/Die Kund*in erhält den Vertrag in zweifacher bzw. bei Verträgen mit Einzelpersonen aus Firmen/Organisationen in dreifacher Ausfertigung und reicht ein unterzeichnetes Exemplar an CQ zurück. Mit der Unterzeichnung gilt die Anmeldung/Beauftragung für beide Seiten als verbindlich.

2. Durchführung

  • CQ verpflichtet sich, die Dienstleistung so durchzuführen, dass Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Erreichen der vereinbarten Ziele vermittelt werden. Dies setzt die durchgehende Teilnahme des/der Kund*in an der Dienstleistung voraus. Vorgesehene Arbeitsmittel, Materialien und Dokumentationen stellt CQ den Kund*innen zur Verfügung.
  • Die Dienstleistung erfolgt im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs. Die inhaltliche und methodische Gestaltung der Dienstleistung richtet sich nach dem vorgelegten und mit dem/der Kund*in besprochenen Konzept (z. B. Angebot, Curriculum, Vertragsinhalt).
  • Termine, Ort der Leistungserbringung, Umfang und Kosten werden im Vertrag festgelegt.
  • CQ ist berechtigt, Termine und Abläufe in einem für die Beteiligten zumutbaren Umfang zu ändern - soweit erforderlich, auch während der laufenden Dienstleistung. CQ ist ebenso berechtigt, die Inhalte den aktuellen Anforderungen anzupassen.
  • Nach Abschluss von Dienstleistungen und ggf. erfolgter Prüfung erhält der/die Kund*in ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung der CQ.
  • Zur Ermittlung der Kundenzufriedenheit und Erhöhung der Effektivität führt CQ Kund*innen-Befragungen und Hospitationen durch.
  • Im Rahmen unseres kundenorientierten Qualitätsmanagements sind wir für Hinweise, Ideen und Vorschläge unserer Kund*innen aufgeschlossen. Die jeweiligen Ansprechpartner*innen stellen sich zu Beginn der Dienstleistung vor.

3. Vergütung

  • Die vertraglich vereinbarte Vergütung für CQ-Dienstleistungen – ausgenommen Weiterbildungen gem. 3.2 - werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung fällig.
  • Für Weiterbildungen – Kurse, Seminare oder Workshops – wird die Vergütung 14 Tage vor Weiterbildungsbeginn fällig.
  • Die Zahlung der Vergütung erfolgt durch den/die Kund*in nach Rechnungslegung per Überweisung auf das Konto der CQ Beratung+Bildung GmbH: Berliner Volksbank, IBAN DE8010090000 2004904012, BIC: BEVODEBBXXX. Bei Verzögerung werden bankübliche Zinsen fällig.
  • Der/die Kund*in haftet neben einem Dritten (z. B. Unternehmen, Arbeitgeber, Berufsförderungsdienst) für die Zahlung der Vergütung.

4. Rücktritt

  • Bei Stornierung der Anmeldung zu Weiterbildungen bis 10 Tage vor Beginn der Weiterbildung erhebt CQ eine Unkostenpauschale in Höhe von 30% der vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung. Bei Stornierung nach dieser Frist oder Nichtteilnahme ist die Vergütung in voller Höhe fällig, sofern nicht ein/e Ersatz-Kund*in benannt ist.
  • Die Rücktrittserklärung vor Leistungsbeginn muss in schriftlicher Form bei CQ eingehen.
  • CQ behält sich vor, bei zu geringer Kund*innen-Zahl Dienstleitungen abzusagen. Bereits gezahlte Vergütungen werden dann zurückerstattet.

5. Pflichten der Kund*innen

  • Der/die Kund*in trägt zum Erfolg der Dienstleistung durch regelmäßige Teilnahme bei.
  • Die Haus- und PC-Ordnung der CQ sowie die Unfallverhütungsvorschriften sind zu befolgen, sofern die Leistungserbringung bei CQ erfolgt.
  • Technische Geräte und die EDV-Anlagen der CQ sind nur nach Anweisung des Personals und sorgsam zu bedienen. Die Software ist nicht zu kopieren, aus den Räumen von CQ zu entfernen und/oder für kommerzielle oder private Zwecke zu nutzen.
  • Das CQ-Personal führt die Dienstleistung ausschließlich namens und im Auftrag von CQ durch. Bei Interesse des/der Kund*in an Zusatz- und/oder Folgedienstleistungen mit dem eingesetzten Personal, erfolgt die Auftragsklärung und Beauftragung ausschließlich über CQ.

6. Kund*innen-Daten/Datenschutz

  • Die Kund*innen verpflichten sich, CQ erforderliche Daten zu Beginn der Dienstleistung zu übermitteln. Sofern Nachweise einer Qualifikation bzw. einer Berufserfahrung zu erbringen sind, übergibt der/die Kund*in CQ einen tabellarischen Lebenslauf und Zeugniskopien.
  • Der Umgang mit den persönlichen Daten unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-DSGVO. Persönliche Daten dienen ausschließlich der internen Verwendung durch CQ. In Abstimmung mit dem/der Kund*in können persönliche Daten, z. B. in Form von Qualifikationsprofilen, potentiellen Arbeitgebern übergeben werden.
  • Für die Durchführung von Veranstaltungen mit Online-Teilnehmenden nutzt CQ Videokonferenzsysteme und bei Bedarf webgestützte Kommunikations-/Kollaborationsplattformen sowie die Fernzugriffsplattform „AnyDesk“ der AnyDesk Software GmbH. Mit Vertrags-/Auftragsunterzeichnung stimmen die Kund*innen den Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Plattformanbieters zu. Für eine ggf. notwendige Registrierung ist die Angabe eines Vornamens/Pseudonyms und einer E-Mail-Adresse erforderlich. Die Registrierungsdaten werden nur für die Durchführung der Veranstaltung genutzt. Einer Aufzeichnung der Veranstaltung durch CQ wird zugestimmt. Aufzeichnungen stehen ausschließlich Teilnehmenden der Veranstaltung zur Verfügung und werden nicht veröffentlicht. Das Aufzeichnen, Speichern, Vervielfältigen und Veröffentlichen von Audio- und Videosequenzen aus Online-Veranstaltungen ist Kund*innen nicht gestattet.

7. Schutz- und Urheberrechte

  • CQ behält sich die Urheberrechte an den von ihr oder von ihrem Personal erstellten Unterlagen ausdrücklich vor. Die Unterlagen oder Teile davon dürfen ohne schriftliche Einwilligung von CQ nicht vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
  • Mit schriftlicher Zustimmung von CQ darf die Wort- und Bildmarke der CQ zur weiteren Nutzung (z.B. werbend auf der Homepage) eingesetzt werden.

8. Haftungsbeschränkung

  • CQ haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines Personals beruhen. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  • Eine Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände (einschließlich Garderobe) wird von CQ nicht übernommen.
  • Die Kund*innen sind verantwortlich für das gesamte ihnen zur Verfügung gestellte Equipment. Sie haften für die von ihnen verursachten oder zu verantwortenden fahrlässigen Beschädigungen an Einrichtungen oder Geräten der CQ. Gleiches gilt für sie begleitende Personen. Beschädigte oder nicht voll funktionsfähige Geräte sind CQ unverzüglich zu melden.

9. Versicherung

  • Während der Dienstleistung bei CQ bzw. einer betrieblichen Projektphase und auf dem direkten Weg von und zu dieser ist der/die Kund*in gegen Unfälle im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung über die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) versichert, soweit diese zuständig ist.

10. Schlussbestimmungen

  • Soweit einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sind oder werden, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Unwirksame Regelungen sind durch sinngemäße wirksame zu ersetzen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Gerichtsstand ist Berlin.