Ausbildungen und Weiterbildungen im Brandschutz

arbeitssicherheit türkis

 

Gewissenhaft, nachhaltig, sicher. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt in Deutschland, welche Vorkehrungen Arbeitgeber*innen treffen müssen, um im Falle eines Brandes handelungsfähig zu sein. Dazu gehört es Mitarbeiter*innen zu benennen, die im Ernstfall zum Schutz von Personen und Sachwerten tätig werden. Die Inhalte der Weiterbildungen und Ausbildungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Information 205-003).

 

Synergien nutzen mit den modularen CQ Aus- & Weiterbildungen

Dank des modularen Aufbaus der CQ-Weiterbildungen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz und Gesundheitsschutz können Sie äußerst effizient individuelle Bausteine miteinander kombinieren und mehrere Angebote in Kombination wahrnehmen. Sprechen Sie uns einfach für Ihren individuellen Fall an.

YM

"Der Bereich Brandschutz geht jeden was an. Durch die DGUV Information 205-003 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, mit Brandschutzverantwortlichen für mehr Sicherheit zu sorgen."

Yvonne Müller, Projektleitung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  +49 30 421539 28
  arbeitssicherheit@cq-bildung.de

Aktuelles Ausbildungs- und Weiterbildungsangebot

Ausbildung Brandschutzbeauftragte*r

Nächster Termin: 09.04.2024 - 26.04.2024 

Übernehmen Sie Verantwortung im Brandschutz und bilden Sie sich zum*r Brandschutzbeauftragten aus. In nur 4 Wochen erlangen Sie nach DGUV Information 205-003 die nötigen Kompetenzen zu Brandschutzorganisation, Gefährdungsbeurteilung und Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen im Brandschutz. Dabei profitieren Sie vom hohen Praxisbezug der erfahrenen Dozenten und Dozentinnen und setzen Ihr Potenzial nach Bestimmungen der Deutschen Gesetz...

 

Bundesagentur für Arbeit Logo

Teilnahme mit Bildungsgutschein möglich.
Maßnahme-Nr: 962/120/2024

Brandschutzmanagement - Berufsbegleitendes Seminar

Nächster Termin: 19.03.2024 & 20.03.2024 (ausgebucht)29.05.2024 & 30.05.2024

 

Um die Arbeit als Brandschutzbeauftragte*r sachgemäß ausführen zu können, müssen Sie alle 3 Jahre Ihr Fachwissen auf den aktuellen Stand bringen - dies regelt vfdb-Richtlinie 12-09/01 (03/2009). Im zweitägigen berufsbegleitenden Auffrischungsseminar erhalten Sie Informationen zu Gesetzesneuerungen, dem Umgang mit Brandschutzkonzepten und -ordnungen und besonderen Maßnahmen. Bringen Sie gerne Fragestellungen und aktuelle Herausfor...

 

Wir beraten Sie gerne zu Ihren Fördermöglichkeiten.