Als Brandschutzverantwortliche*r müssen Sie gemäß DGUV Information 205-003 Ihr Fachwissen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz alle 3 Jahre auffrischen. Diese Auffrischung ist als berufsbegleitende Nachschulung für Brandschutzbeauftragte geeignet.
Unsere über 10-jährige Erfahrung bei der Qualifizierung von Brandschutzbeauftragen und die enge Zusammenarbeit mit Fachpersonal aus der Praxis ermöglichen für unsere Fortbildung stets einen hohen Praxisbezug und hohe Aktualität.
Im zweitägigen Auffrischungsseminar beschäftigen Sie sich mit
- dem Umgang mit Brandschutzkonzepten und Brandschutzordnungen
- der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Objektbegehungen
- der Rolle und Stellung anderer Beteiligter im Brandschutz
- ingenieurtechnischen Maßnahmen des Brandschutzes
Eine abgeschlossene Ausbildung als Brandschutzbeauftragter ermöglicht Ihnen die Teilnahme am zweitägigen Seminar.
Eine Übersicht der diversen Möglichkeiten finden Sie in unserer Liste der Fördermittel.
Das sagen unsere Kunden
-
"Die Organisation war sehr gut. Auch eine dritte Teilnahme bei CQ war wieder sehr interessant und informativ."
René K., Office Manager
-
"Mir hat die Brandbreite zum Thema, die fachliche Qualität, der Dozent sowie die Themenfindung gut gefallen."
Karsten S., technischer Leiter
-
"Besonders gut gefallen hat mir die vermittelte Fachkompetenz zum Thema Brandschutz. Neue Erkenntnisse wurden vorgestellt und vermittelt. "
Peter G., Brandschutzbeauftragter
-
"Das Seminar war kurzweilig und praxisnah. Besonders wertvoll war der Erfahrungsaustausch mit den anderen Seminarteilnehmern."
Uwe R., Bauingenieur