
Wie werde ich Energieberater*in?
Buchen Sie die zertifizierte Basisausbildung mit einer Vertiefung für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude, um den Eintrag als Energieberater*in in die Energieeffizienz-Expertenliste der dena zu erreichen.
Mit dem dena-Listeneintrag können Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in den Bereichen Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen (BAFA, KfW) beantragen.
Den Eintrag als Energieberater*in in die Energieeffizienz-Expertenliste erreichen Sie durch die Basisausbildung Energieberatung in Verbindung mit mindestens einem Vertiefungsmodul. Sie wählen zwischen der Vertiefung Wohngebäude und der Vertiefung Nichtwohngebäude.
Sprechen Sie uns auf die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen an.
Mit den ergänzenden CQ-Tagesseminaren vertiefen Sie Ihr Wissen, zum Beispiel in der Anwendung der Energieberater-Software. Wenn Sie mit der neuen Qualifikation in die Beratungstätigkeit einsteigen, unterstützen wir Sie dabei, Ihr Business von Anfang an erfolgreich aufzubauen. Dazu bieten wir ein spezielles Gründercoaching an.
Hier erhalten Sie weitere Informationen für unsere Zusatzqualifikationen als Energieberater*in.
Sie wollen Energieberater*in werden, Ihr Wissen vertiefen oder Ihren Listeneintrag verlängern…
Der CQ EnergieBERATER hilft Ihnen dabei!
Die Teilnahme an unserer Ausbildung Energieberater*in (Förderprogramme KfW/BAFA) zur dena-Listung setzt die berufliche Qualifikation in einer der nachfolgenden Fachrichtungen voraus:
- Hochschulabschluss nach §88 Absatz 1 Satz 1 a) oder b) oder Satz 2 GEG,
- Handwerksberufe/Meister nach Qualifikation im §88 Absatz 1 Satz 3 oder 4/ Absatz 5 des GEG,
- Quereinstieg mit Vorkenntnissen in wesentlichen bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus
Sollten Unklarheiten in Bezug auf die Zulassungsbedingungen bestehen, bitten wir Sie sich zuerst mit uns bzw. der dena in Verbindung zu setzen, um Ihre Qualifikationsgrundlage zur Teilnahme an der Weiterbildung individuell abzuklären. Für die Hochschulabsolvent*innen besteht auch die Möglichkeit sich den Schwerpunkt nach §88 als Voraussetzung zur Listung (Energieeffizienz-Expertenliste der dena) von der Hochschule bestätigen zu lassen.
Bitte benutzen Sie dazu das folgende Formular: Formular Bestätigung Hochschulabschluss
Als Quereinsteiger*in müssen Sie nach der Ausbildung zur Energieberater*in eine externe Prüfung bei der BAFA ablegen: BAFA Qualifikationsprüfung




